Der Erwerb der Immobilie

Rund um den Immobilienerwerb

Hier können wir zunächst auf die Ausführungen unter dem Menüpunkt Wissenswertes verweisen.


Was den Erwerb von neuen Immobilen angeht, gibt es noch einige Besonderheiten zu beachten.


Durch die Bestimmung der Person des Käufers und der Art der Finanzierung werden die Eckdaten für die Ertragsbesteuerung in der weiteren Nutzungszeit festgelegt.


Wenn Sie es richtig gestalten, können Sie, bezogen auf einen Kaufpreis von 200.000 Euro, innerhalb von zehn Jahren 24.000 Euro an Steuern sparen. Bezogen auf einen Kaufpreis von 300.000 Euro sind es 36.000 Euro.


Das niederländische Steuersystem ist so ausgelegt, dass es dabei nicht auf die Höhe der tatsächlichen Einnahmen ankommt. Es werden nämlich fiktive Erträge versteuert, deren Höhe Sie allerdings bis zu Null Euro gestalten können. Dies bedeutet, dass Sie auf einen tatsächlichen Einnahmenüberschuss von z.B. 15.000 Euro keine Einkommensteuer, weder in den Niederlanden noch in Deutschland zahlen müssten.


Darüber hinaus können Sie bei Vermietung des Objektes auch noch die Umsatzsteuer auf die Anschaffungskosten zurückholen.


Das sind Anreize, durch die Sie zu einer genaueren Prüfung der Bedingungen des Erwerbsvorganges angehalten werden sollten.